Anwältin: Privatinsolvenzen vor neuen Rekordwerten
Gesetzliche Neuregelung: In drei Jahren schuldenfrei - Fachanwältin Christine Mansius erwartet Antragsflut
Von Stefen Niemeyer
Eine gesetzliche Neuregelung wird in diesem Jahr zu einem massiven Anstieg der Privatinsolvenzen führen, erwartet die Alfelder Fachanwältin Christine Mansius im Gespräch mit der Alfelder Zeitung.
Privatpersonen, die ihre Rechnungen nicht mehr begleichen können, können sich durch ein von sechs auf drei Jahre verkürztes Verfahren von ihren Schulden befreien lassen. Vor der im Dezember verabschiedeten Neuregelung der sogenannten Restschuldbefreiung dauerte das Verfahren noch sechs Jahre und war vom Wohlwollen der Gläubiger abhängig. Nunmehr „rechnen wir mit einer Flut von Verfahren“, sagt die Fachanwältin für Insolvenzrecht: „Wer jetzt einen Antrag stellt, ist nach drei Jahren von Restschulden befreit“, was die Nutzung des Verfahrens deutlich attraktiver macht.
Christine Mansius, Fachanwältin für InsolvenzrechtFoto: Privat
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Gesetzliche Neuregelung: In drei Jahren schuldenfrei - Fachanwältin Christine Mansius erwartet Antragsflut
Von Stefen Niemeyer
Eine gesetzliche Neuregelung wird in diesem Jahr zu einem massiven Anstieg der Privatinsolvenzen führen, erwartet die Alfelder Fachanwältin Christine Mansius im Gespräch mit der Alfelder Zeitung.
Privatpersonen, die ihre Rechnungen nicht mehr begleichen können, können sich durch ein von sechs auf drei Jahre verkürztes Verfahren von ihren Schulden befreien lassen. Vor der im Dezember verabschiedeten Neuregelung der sogenannten Restschuldbefreiung dauerte das Verfahren noch sechs Jahre und war vom Wohlwollen der Gläubiger abhängig. Nunmehr „rechnen wir mit einer Flut von Verfahren“, sagt die Fachanwältin für Insolvenzrecht: „Wer jetzt einen Antrag stellt, ist nach drei Jahren von Restschulden befreit“, was die Nutzung des Verfahrens deutlich attraktiver macht.
Christine Mansius, Fachanwältin für InsolvenzrechtFoto: Privat
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Privatpersonen, die ihre Rechnungen nicht mehr begleichen können, können sich durch ein von sechs auf drei Jahre verkürztes Verfahren von ihren Schulden befreien lassen. Vor der im Dezember verabschiedeten Neuregelung der sogenannten Restschuldbefreiung dauerte das Verfahren noch sechs Jahre und war vom Wohlwollen der Gläubiger abhängig. Nunmehr „rechnen wir mit einer Flut von Verfahren“, sagt die Fachanwältin für Insolvenzrecht: „Wer jetzt einen Antrag stellt, ist nach drei Jahren von Restschulden befreit“, was die Nutzung des Verfahrens deutlich attraktiver macht.
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