Freispruch, aber Unterbringung auf Bewährung / Regelmäßige Kontrolle in der Ambulanz
Von Wiebke Barth
Der 19-Jährige, der eine Nachbarin in Delligsen im Wahn verprügelt und eine Sanitäterin mit einem Tritt an den Kopf verletzt hatte, ist wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden.
Die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Volker Martin hat jedoch die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet, diese aber zur Bewährung ausgesetzt.
Im Saal 31 wurde jetzt das Urteil gegen einen 19-Jährigen in einer nicht öffentlichen Sitzung gesprochen.Foto: Wiebke Barth
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Die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Volker Martin hat jedoch die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet, diese aber zur Bewährung ausgesetzt.
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